Barrierefreiheit dieser Internetseite

Das gemeinsame Justizportal des Bundes und der Länder sowie die angeschlossenen Unterportale sind bemüht, die Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt portal-test.kostenmarke.justiz.de.

Sie wurde am 10.03.2025 durch die Landesjustizverwaltung Nordrhein-Westfalen erstellt.

Es wird insoweit davon ausgegangen, dass die BITV NRW für die durch die Landesjustizverwaltung Nordrhein-Westfalen betreuten Portale Anwendung findet.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Der Webauftritt auf Justiz.de wurde bislang noch nicht auf seine Barrierefreiheit getestet, da dieser gegenwärtig noch in einer BETA Version vorliegt und der zum 24.09.2020 erfolgte Relaunch erst zum 31.12.2020 endgültig abgeschlossen ist. Es bedarf noch inhaltlicher und technischer Ergänzungen.

Das Portal ist insoweit gehalten die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Die sich in der Folge hieraus ergebenen Unvereinbarkeiten mit der Barrierefreiheit sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 10.03.2025 zu Düsseldorf erstellt.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular zur Barrierefreiheit auf dieser Website.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Land Nordrhein-Westfalen
vertreten durch das Ministerium der Justiz
Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf
Tel.: +49(0)211/8792-0 Fax: +49(0)211/8792-456
E-Mail: poststelle(at)jm.nrw.de

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de oder die Überwachungsstelle Ihres Heimatlandes senden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Überwachungsstelle.

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen oder die Ihres jeweiligen Heimatlandes einschalten.

Die Ombudsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW für Nordrhein-Westfalen gesetzlich verankert.

Entsprechende Stellen existieren auch für den Bund und die übrigen Länder.

Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: +49(0)211/855-3451.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW.

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